Erstes Konsortialprojekt: Brandschutztechnische Nachweisführung im Modulbau
In Bauprojekten mit Raumzellen stellen sich Bauherrschaften, Planer, Hersteller und Behörden immer wieder die Frage, welche bautechnischen Nachweise, insbesondere zum Brandschutz, konkret erforderlich sind. Da bisher kein einheitliches Verständnis bei allen Beteiligten hinsichtlich der Eigenschaften, Voraussetzungen und Eignungen der Nachweise besteht, führt dies zu Unsicherheiten, unvollständigen Unterlagen und Verzögerungen im Genehmigungsprozess sowie letztendlich Kostensteigerungen. Die Folge: Die eigentlichen Vorteile der Raumzellen-Bauweise gegenüber der konventionellen Bauweise, die insbesondere in einer kürzeren Projektdauer sowie in potentiell geringeren Projektkosten liegen, kommen nicht zum Tragen. In Kooperation mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen initiierte das Industrie- und Wissenschaftskonsortium des Center Building and Infrastructure Engineering regelmäßige Arbeitstreffen und erarbeitete innerhalb von einem Jahr den ersten Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes. Dieser umfasst
- die Einführung und Definition von Begrifflichkeiten und Anforderungen,
- die Unterteilung in drei Raumzellentypen: Typ I (Seefrachtcontainer), Typ II (nach außen freie Stahlrahmen) und Typ III (nach außen beplankte Stahlrahmen),
- die Auflistung und Evaluierung der Nachweisformen der Verwendbarkeit und Anwendbarkeit auf nationaler wie europäischer Ebene sowie
- die Darstellung alternativer Nachweisansätze auf Basis der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zu dem Praxisleitfaden als einheitliche Hilfestellung für Bauherren, Planer, Hersteller und Behörden sowie über Konstruktionsmerkmale und technische Standards in der Raumzellenherstellung finden Sie hier.